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   BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 135/92   

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BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 135/92 (https://dejure.org/1993,13136)
BAG, Entscheidung vom 25.03.1993 - 6 AZR 135/92 (https://dejure.org/1993,13136)
BAG, Entscheidung vom 25. März 1993 - 6 AZR 135/92 (https://dejure.org/1993,13136)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Definition der Arbeitsstelle bei Klinikgelände - Abgrenzung zu Arbeitsplatz, Dienststelle und Gebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 386/89

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 135/92
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.

    Sowohl das gesamte Dienststellengelände wie auch Teile von Dienststellen können eine Arbeitsstelle darstellen (vgl. BAG Urteil vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O.), wenn der Arbeitgeber aufgrund seiner Organisationsbefugnis seine aus einem oder mehreren auseinanderliegenden Gebäuden bestehende Dienststelle oder Teile davon mit einer Einfriedung umgibt und die Arbeitnehmer auf diese Weise zwingt, bestimmte Eingänge zu benutzen.

  • BAG, 15.09.1988 - 6 AZR 637/86

    Dienststelle oder Betrieb als Arbeitsstelle im tariflichen Sinn - Beginn der

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 135/92
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.

    Sowohl das gesamte Dienststellengelände wie auch Teile von Dienststellen können eine Arbeitsstelle darstellen (vgl. BAG Urteil vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und Urteil vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP, a.a.O.), wenn der Arbeitgeber aufgrund seiner Organisationsbefugnis seine aus einem oder mehreren auseinanderliegenden Gebäuden bestehende Dienststelle oder Teile davon mit einer Einfriedung umgibt und die Arbeitnehmer auf diese Weise zwingt, bestimmte Eingänge zu benutzen.

  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 138/88

    Revision - Berufung

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 135/92
    Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Beurteilung übersehen hat (vgl. z.B. BAG Urteil vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 138/88 - AP Nr. 8 zu § 543 ZPO 1977, zu II 2 c der Gründe; Urteil vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v.).
  • BAG, 18.01.1990 - 6 AZR 551/88

    Beginn und Ende der Arbeitszeit im öffentlichen Dienst - Unterscheidung der

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 135/92
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.
  • BAG, 29.04.1982 - 6 ABR 54/79

    Arbeitsstelle - Räumliche Einheit - Betrieb - Dienststelle

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 135/92
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Beschluß vom 29. April 1982 - 6 ABR 54/79 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT; Urteile vom 15. September 1988 - 6 AZR 637/86 - BAGE 59, 335 = AP Nr. 12 zu § 15 BAT und vom 18. Januar 1990 - 6 AZR 386/89 - BAGE 65, 1 [BAG 18.01.1990 - 6 AZR 386/89] = AP Nr. 16 zu § 15 BAT und - 6 AZR 551/88 - n.v.) den Begriff der Arbeitsstelle dahingehend konkretisiert, daß dieser nicht mit dem Begriff des Arbeitsplatzes identisch ist, sondern einen weiteren räumlichen Bereich umfaßt.
  • BAG, 26.11.1992 - 6 AZR 600/90

    Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit eines Krankenpflegers - Hauptpforte

    Auszug aus BAG, 25.03.1993 - 6 AZR 135/92
    Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Beurteilung übersehen hat (vgl. z.B. BAG Urteil vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 138/88 - AP Nr. 8 zu § 543 ZPO 1977, zu II 2 c der Gründe; Urteil vom 26. November 1992 - 6 AZR 600/90 - n.v.).
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